Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbegebiet westlich der Ingolstädter Straße“

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Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbegebiet westlich der Ingolstädter Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbegebiet westlich der Ingolstädter Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 1304/3, 1304/4, 1304/6 Teilfläche, 1304/7, 1353, 1354/2, und 1354/4, Gemarkung Pfaffenhofen, im Bereich westlich der Ingolstädter Straße, gegenüber der öffentlichen Parkplätze für das Freibad und das Sportareal an der Ilm und ist im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Ausweisung eines Gewerbegebiets unter Ausschluss sensibler Nutzungen (Beherbergungsbetriebe, Arbeiterunterkünfte, soziale Einrichtungen mit wohnähnlicher Nutzung), Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsimmissionen von der Ingolstädter Straße, Gewährleistung der Verträglichkeit künftiger Gewerblicher Nutzungen mit den Lärmimmissionen des Sportzentrums, Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherung der Verträglichkeit gewerblicher Nutzungen mit den im Süden liegenden schutzbedürftigen Wohnnutzungen.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Mittwoch, 02.10.2019 bis einschließlich Dienstag, 05.11.2019

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 23.09.2019
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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