Bekanntmachung: Einziehung einer Teilstrecke
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Einziehung einer Teilstrecke
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 07.09.2017 einstimmig, das Teilstück des beschränkt öffentlichen Wegs „Ilmweg“ von km 1,858 bis km 2,412 einzuziehen.
Das vorbezeichnete ausgewiesene Teilstück hat die Bedeutung als beschränkt öffentlicher Weg verloren und soll deshalb nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG eingezogen werden.
Die Absicht zur Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher bekannt gegeben.
Zugleich wurde beschlossen, dass ein neu hergestellter Weg als „Ilmweg“ weiterbestehen soll und als beschränkt öffentlicher Weg nach Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet werden soll.
Die Verfahrensunterlagen zur Einziehung können drei Monate ab dieser Bekanntmachung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 21.09.2017
i. A.
Gerald Baumann
Berufsmäßiger Stadtrat
Stadtbaumeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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