Bekanntmachung: Erneue öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan "Am Hauptplatz"
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Hauptplatz“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bürgerbeteiligung)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat sich in seiner Sitzung am 19.04.2018 mit den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die dabei gefassten Beschlüsse wurden in den Planunterlagen ergänzt und die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich der beabsichtigten Bauleitplanung umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 293/1, 302 und 298 Tfl., Gemarkung Pfaffenhofen mit einer Fläche von ca. 510 m². Er liegt südlich des Hauptplatzes zwischen Untere Stadtmauer und Schulstraße und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Mit gegenständlicher Bauleitplanung soll insbesondere eine öffentliche Wegeverbindung zwischen Untere Stadtmauer und Schulstraße planungsrechtlich gesichert und eine innerstädtische, verdichtete Bebauung ermöglicht werden.
Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Die Auslegungsfrist wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf drei Wochen verkürzt. Die überarbeiteten Planunterlagen liegen nunmehr in der Zeit von
Donnerstag, 03.05.2018 bis einschließlich Mittwoch, 23.05.2018
während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unterwww.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 24.04.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.