Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 „Ziegelstraße Ecke Ingolstädter Straße“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 164 „Ziegelstraße Ecke Ingolstädter Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 28.07.2016 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 „Ziegelstraße Ecke Ingolstädter Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich der beabsichtigten Bauleitplanung umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1355, 1123 Teilfläche und 1354/2 Teilfläche Gemarkung Pfaffenhofen mit einer Fläche von ca. 3.700 m². Er liegt nördlich an der Ziegelstraße Ecke Ingolstädter Straße und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Mit gegenständlicher Bauleitplanung soll eine Wohnanlage mit vier Mehrfamilienhäusern in Innenstadtlage ermöglicht werden, welche im östlichen Gebäude zur Ingolstädter Straße, im Erdgeschoss ausschließlich wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen vorsieht.
Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Dienstag, 15.05.2018 bis einschließlich Mittwoch, 20.06.2018
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 04.05.2018
I.V.
Roland Dörfler
3. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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