Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 174 "Wolfstraße"
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 174 „Wolfstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 174 „Wolfstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB hat folgendes ergeben: Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 1395/9 und 1403/17 Teilfläche Gemarkung Pfaffenhofen. Er liegt an der Ecke Wolfstraße/Ludwig-Thoma-Straße und ist im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet.
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit öffentlich geförderten Wohnungen an dieser Stelle mit dem Ziel die soziale Durchmischung im Stadtgebiet zu fördern. Um den Wohnbedarf für breite Schichten der Bevölkerung decken zu können, ist es zwingend erforderlich, auch günstige Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt anzubieten. Dies setzt jedoch das wirtschaftliche Bauen und städtebaulich vertretbare Ausnutzen von Grundstücken und Baurecht voraus, was durch gegenständlichen Bebauungsplan gewährleistet wird.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von
Dienstag, 25.09.2018 bis einschließlich Mittwoch, 24.10.2018
öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Verwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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