Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung zum „Gewerbegebiet Heißmanning“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ im beschleunigten Verfahren gefasst.
Der Geltungsbereich der beabsichtigten Bauleitplanung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1231/9 Teilfläche und 1231/4 Teilfläche, Gemarkung Pfaffenhofen mit einer Fläche von ca. 4.600 m². Er befindet sich nördlich direkt an der Luitpoldstraße, gegenüber dem Werksgelände der Daiichi Sankyo Europe GmbH und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Mit gegenständlicher Bauleitplanung soll die Erweiterung eines Bestandsbetriebes unter Berücksichtigung der umliegenden Gebäudehöhen ermöglicht werden.
Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Mittwoch, 14.03.2018 bis einschließlich Montag, 16.04.2018
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Stadtentwicklung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 05.03.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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