Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Sandkrippenfeld II"

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld II" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.07.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld II" gefasst. Mit der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes geschaffen werden. Insbesondere der gestiegenen Nachfrage bezüglich Gewerbeflächen für kleinere mittelständische Betriebe soll damit entsprochen werden.

Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1253, 1254, 1260, 1265/12, 1266, 1288/ 2, 1288/3, 1289, 1290, 1290/2, 1291 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 1265/2, 1279/1, 1282, 1288/2, 1288/6, 1292, jeweils Gemarkung Pfaffenhofen und erweitert den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Richtung Süden. Der Planbereich ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Der vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld II“ samt entsprechender Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen nunmehr in der Zeit von

Freitag, 06.04.2018 bis einschließlich Montag, 07.05.2018

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer Nr. 2.05 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (jeweils Schutzgut und Art der vorhandenen Informationen):
Boden: Baugrunduntersuchung, Versickerungsfähigkeit der Böden, Ermittlung Bodenprofil, Hinweise auf Bodenqualität und Bodenzusammensetzung
Wasser: Baugrunduntersuchung, Aussagen zum Grundwasser, Versickerungsfähigkeit der Böden
Klima/Luft: Lage an Frischluftschneise
Tiere und Pflanzen: Biotope im Plangebiet und im Umfeld, Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen
Mensch (Lärmimmisionen): Vorbelastung durch Nähe zur Anton-Schranz-Straße (St 2045)
Kultur- und Sachgüter: In der Nähe befindliche Bodendenkmäler (ca. 400 m südöstlich vom Plangebiet)

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 28.03.2018
I.V.
Albert Gürtner
2. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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