Bekanntmachung: Widmung von verschiedenen Wegen
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 07.09.2017 einstimmig, unten stehende Wege als beschränkt öffentliche Wege (Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).
Straßenbezeichnung „Weg von der Ingolstädter Straße zur Türltorstraße“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der Ortsstraße „Ingolstädter Straße“)
Endpunkt: km 0,145 (Einmündung in die Ortsstraße „Türltorstraße“)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,145
Gesamtlänge: km 0,145
Fl.-Nr.: 71/2 Teilfläche, 71/11 Teilfläche, Gemarkung
Pfaffen¬hofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: nur Fußgänger und Fahrzeuge zur Unterhaltung des
Weges
Straßenbezeichnung „Weg im Sport- und Freizeitpark“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der Ortsstraße „Volksfestplatz“)
Endpunkt: km 0,324 (Einmündung in den beschränkt-öffentlichen Weg „Ilmweg“)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,324
Gesamtlänge: km 0,324
Fl.-Nr.: Teilfläche aus den Flurnummern: 1122, 1132, 1133, 1131/4, 1127, Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: nur Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge für die Unter-
haltung der Wege und der Deichanlagen
Straßenbezeichnung „Weg von der Weiherer Straße in den Bürgerpark“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der Ortsstraße „Weiherer Straße“)
Endpunkt: km 0,104 (Einmündung in den beschränkt-öffentlichen „Weg „zwischen Schlachthofstraße und Weg im Bürgerpark“)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,104
Gesamtlänge: km 0,104
Fl.-Nr.: 1109 Teilfläche, 1114/18 Teilfläche, Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: nur Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge für die Unter- haltung der Wege und der Deichanlagen
Straßenbezeichnung „Weg im Bürgerpark“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung vom beschränkt-öffentlichen Weg „Ilmweg“)
Endpunkt: km 0,320 (Einmündung die Ortsstraße „Schlachthofstraße“)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,320
Gesamtlänge: km 0,320
Fl.-Nr.: Teilfläche aus den Flurnummern: 1109, 1108, 1104, 1141, 1079/2, 1079/1, 1107, 1105/3, 1108/1 Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: nur Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge für die Unter- haltung der Wege und der Deichanlagen
Straßenbezeichnung „Weg zwischen Schlachthofstraße und Weg im Bürgerpark“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der Ortsstraße „Schlachthofstraße“)
Endpunkt: km 0,150 (Einmündung in den beschränkt-öffentlichen Weg „Weg im Bürgerpark“)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,150
Gesamtlänge: km 0,150
Fl.-Nr.: Teilfläche aus den Flurnummern: 1109, 1108/1, 1108, 1104, 1141, 1107, 1105/3, 1105/6, Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: nur Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge für die Unter- haltung der Wege und der Deichanlagen
Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 21.09.2017
i. A.
Gerald Baumann
Berufsmäßiger Stadtrat
Stadtbaumeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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