Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die aufgeführten Widersprüche gelten unbefristet bzw. bis auf Widerruf. Ein bereits eingelegter Widerspruch bleibt weiterhin gültig.

Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:
• gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
• gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
• gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
• gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
• gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperren unter Vorlage eines Ausweisdokumentes bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bürgerbüro, Hauptplatz 1, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm eintragen lassen.

Einen entsprechenden Vorgang „Online-Antrag: Übermittlungssperre“ finden Sie auch auf der städtischen Homepage im Internet www.pfaffenhofen.de/auskunftsunduebermittlungssperre Pfaffenhofen a.d.Ilm, 09.04.2018
Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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