Blockierte Gehwege
Bitte Hecken zurückschneiden
Überhängende Äste, Sträucher und Hecken machen Fußgängern und Radfahrern an etlichen Geh- und Radwegen in Pfaffenhofen zu schaffen. An manchen Gehwegen müssen die Fußgänger wegen der wuchernden Sträucher sogar auf die Straßen ausweichen. Zudem werden Verkehrsschilder verdeckt, und Einmündungsbereiche sind wegen des starken Bewuchses auch für Autofahrer nur schlecht einzusehen.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in Gärten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind aber auch während dieser Schutzzeit zulässig. Gemäß Bayerischem Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) dürfen Anpflanzungen aller Art nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen können. Das Verbot erfasst nicht nur die Neuanlegung von Anpflanzungen, sondern auch das Wachsen lassen von Pflanzen.
Daher bittet die Stadt Pfaffenhofen alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken ab dem 1. Oktober 2020 zurückzuschneiden. Nach dem BayStrWG wäre die Verwaltung notfalls sogar berechtigt, überhängende Äste entfernen zu lassen – und zwar auf Kosten des jeweiligen Grundstückseigentümers.
Im Sinne guter Nachbarschaft sollten Gartenbesitzer übrigens nicht nur zum öffentlichen Straßenraum hin, sondern auch zu Nachbargrundstücken alle überhängenden Äste und wuchernden Hecken zurückschneiden.
Die Stadt bittet zudem alle Grundstücksbesitzer, die Gehwege bzw. Straßen vor ihren Grundstücken sauber zu halten und im Winter auch zu räumen. Wer sich über das Thema informieren will, findet auf www.pfaffenhofen.de/ortsrecht die entsprechende Verordnung.
Autor:PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen |
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