Gewerbegebiet Kuglhof 2
Bürgerentscheide verschoben

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Durch die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. März 2023 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. März 2023 wurde das vom Stadtrat am 19. Januar 2023 beschlossene Ratsbegehren zum Gewerbegebiet „Kuglhof II“, das die Formulierung „mit Südumgehung“ verwendet, beanstandet. Das Ratsbegehren war mit einer renommierten Münchner Fachanwaltskanzlei abgestimmt und dem Stadtrat im Anschluss danach vorgelegt worden.
Wider Erwarten und entgegen der Meinung der städtischen Rechtsvertretung hat die Verwaltungsgerichtbarkeit der Stadt untersagt, das Ratsbegehren „Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark Kuglhof mit Südumgehung“ mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen a. d. llm den Bebauungsplan ‚Kuglhof ll‘ für ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?“ weiter zu betreiben.
Die ursprünglich für den 2 April vorgesehene Abstimmung über dieses Ratsbegehren zusammen mit dem Bürgerbegehren „Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbegebiet Kuglhof II“ findet also nicht statt. Die bisherigen Wahlunterlagen sind damit ungültig und sollten nicht weiter verwendet werden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden neue Wahlunterlagen erhalten.
Der Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung am 23. März den neuen Abstimmungsrahmen bestimmen. Neben der Entscheidung über eine angepasste Fragestellung für ein Ratsbegehren, hat der Stadtrat insbesondere einen neuen Termin für die Abstimmung festzulegen. Diese hat unverzüglich im Anschluss an das ursprüngliche Ende der Dreimonatsfrist aus Art. 18a GO Abs. 10 stattzufinden. Weiterhin muss bei der Terminbestimmung auf die regelkonforme Vorbereitung und Durchführung der Abstimmungen gesichert sein. Denn die Wahlberechtigten müssen ihre Wahlunterlagen mindestens 21 Tage vor Abstimmung erhalten.
Autor:PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen |
Dass die Stadt vorliegend von einer renommierten Fachanwaltskanzlei beraten gewesen sei, erscheint mir zweifelhaft. Schon bei Beschlussfassung zum Ratsbegehren war Herr Thomas Herker von Herrn Manfred (Mensch) Meyer darauf hingewiesen worden, dass die Formulierung dem sog. Koppelungsverbot zu wider läuft. Herr Herker schob diese Bedenken in der damaligen Stadtratssitzung m.E. leichtfertig beiseite. Tatsächlich hat Herr Meyer aber nur dargelegt, was ständige Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, und damit jedem halbwegs zu Bürgerbegehren informierten bekannt ist.
Insofern muss zu fragen erlaubt sein:
War diese doppelte Pleite vor Gericht nicht ohne weiteres vermeidbar ?
Und, wenn ja, wie wird hier mit den Geldern umgegangen ? Wer kommt für das „Meer an grünen Plakaten“ auf, mit denen Pfaffenhofen geflutet und die jetzt wieder eingesammelt werden mussten?