Gewerbegebiet Kuglhof 2
Bürgerentscheide verschoben

Durch die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. März 2023 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. März 2023 wurde das vom Stadtrat am 19. Januar 2023 beschlossene Ratsbegehren zum Gewerbegebiet „Kuglhof II“, das die Formulierung „mit Südumgehung“ verwendet, beanstandet. Das Ratsbegehren war mit einer renommierten Münchner Fachanwaltskanzlei abgestimmt und dem Stadtrat im Anschluss danach vorgelegt worden.

Wider Erwarten und entgegen der Meinung der städtischen Rechtsvertretung hat die Verwaltungsgerichtbarkeit der Stadt untersagt, das Ratsbegehren „Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark Kuglhof mit Südumgehung“ mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen a. d. llm den Bebauungsplan ‚Kuglhof ll‘ für ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?“ weiter zu betreiben.

Die ursprünglich für den 2 April vorgesehene Abstimmung über dieses Ratsbegehren zusammen mit dem Bürgerbegehren „Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbegebiet Kuglhof II“ findet also nicht statt. Die bisherigen Wahlunterlagen sind damit ungültig und sollten nicht weiter verwendet werden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden neue Wahlunterlagen erhalten.

Der Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung am 23. März den neuen Abstimmungsrahmen bestimmen. Neben der Entscheidung über eine angepasste Fragestellung für ein Ratsbegehren, hat der Stadtrat insbesondere einen neuen Termin für die Abstimmung festzulegen. Diese hat unverzüglich im Anschluss an das ursprüngliche Ende der Dreimonatsfrist aus Art. 18a GO Abs. 10 stattzufinden. Weiterhin muss bei der Terminbestimmung auf die regelkonforme Vorbereitung und Durchführung der Abstimmungen gesichert sein. Denn die Wahlberechtigten müssen ihre Wahlunterlagen mindestens 21 Tage vor Abstimmung erhalten.

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PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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5 Kommentare

Alexander Maier aus Pfaffenhofen
am 22.03.2023 um 11:30

Dass die Stadt vorliegend von einer renommierten Fachanwaltskanzlei beraten gewesen sei, erscheint mir zweifelhaft. Schon bei Beschlussfassung zum Ratsbegehren war Herr Thomas Herker von Herrn Manfred (Mensch) Meyer darauf hingewiesen worden, dass die Formulierung dem sog. Koppelungsverbot zu wider läuft. Herr Herker schob diese Bedenken in der damaligen Stadtratssitzung m.E. leichtfertig beiseite. Tatsächlich hat Herr Meyer aber nur dargelegt, was ständige Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, und damit jedem halbwegs zu Bürgerbegehren informierten  bekannt ist.
Insofern muss zu fragen erlaubt sein:
War diese doppelte Pleite vor Gericht nicht  ohne weiteres vermeidbar ?
Und, wenn ja, wie wird hier mit den Geldern umgegangen ? Wer kommt für das „Meer an grünen Plakaten“ auf, mit denen Pfaffenhofen geflutet und die jetzt wieder eingesammelt werden mussten?

Anonymer Nutzer
am 24.03.2023 um 09:00
Kommentar gelöscht am 24.03.2023 um 09:10
PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen
am 29.03.2023 um 12:00

Sehr geehrter Herr Maier,

gerne mag es Ihnen angesichts der zwei für die Stadt ungünstigen gerichtlichen Beschlüsse zweifelhaft erscheinen, dass die Stadt von einer im Verwaltungsrecht renommierten Münchner Fachanwaltskanzlei bei der Formulierung des Ratsbegehrens vertreten gewesen ist, an der Tatsache ändert das allerdings nichts.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelt allerdings momentan eine sehr strikte Sichtweise. „Nach bisheriger Rechtsprechung werden den Vertretern eines Bürgerbegehrens wehrfähige Rechtspositionen nur in engen Grenzen zuerkannt.“, heißt es z. B. bislang noch in der maßgeblichen Kommentarliteratur. Beide Gerichte haben ein wesentliches Argument der Stadt für ihre Formulierung komplett außer Betracht gelassen, dass es sich beim Projekt „Kuglhof II“ nämlich sehr wohl um ein Gewerbegebiet mit Umgehungsstraße handelt: Nach der ursprünglichen „mittigen“ Straßenführung des Staatlichen Bauamts von 2014 käme nämlich ein solches Gewerbegebiet „Kuglhof II“ nicht mehr in Betracht. Beides in gleicher Weise ist nur mit der neuen Trassenvariante möglich. Insofern regelt der Bebauungsplan, auch wenn die Stadt die Straße natürlich nicht baut, zwei Gegenstände: ein Gewerbegebiet und eine Umgehungsstraße. Und diese Planung (nicht der Bau von Gewerbehallen oder Straßen selbst) soll vorangetrieben werden.
Dass Stadtrat Mayer als Vertreter der Bürgerinitiative die städtische Formulierung schon im Januar abgelehnt hat, muss über deren juristische Qualitäten nichts aussagen.
Wie sich aus den von Ihnen bemängelten Plakaten bei Ansicht klar ergibt, wo nämlich die vier Partei-Logos der die vier Fraktionen im Pfaffenhofener Stadtrat bildenden Parteien abgedruckt sind, ist diese Plakatierung zu den Bürgerentscheiden keine städtische Sache, sondern wird komplett von diesem Parteienbündnis aus SPD, CSU, Freie Wähler und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN konzipiert, durchgeführt und finanziert.
Eine Mitwirkung der Stadtverwaltung an dieser Kampagne (außer der Erteilung von Plakatierungsgenehmigungen nach allgemeinen Richtlinien) liegt nicht vor.

Für die neu terminierte Abstimmung Anfang Mai kann von allen Beteiligten selbstverständlich wieder Plakatierung entsprechend der Richtlinien beantragt werden.
Unabhängig davon darf ich – was in der öffentlichen Wahrnehmung wohl etwas untergeht – darauf hinweisen, dass hier sämtliche im Stadtrat vertretenen Fraktionen sich übereinstimmend und in gleicher Weise für ein städtisches Projekt aussprechen und daher gemeinsame Plakatmotive wählen statt der Wahlen gewohnten Vielzahl verschiedener Plakate – aus meiner Sicht ein durchaus bemerkenswertes Faktum, das nicht allein als „Plakatschlacht“ oder „grünes Meer von Plakaten“ abgetan werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Erdle
Berufsmäßiger Stadtrat