Öffentliche Bekanntmachung
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4); Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung an den Schienenwegen des Bundes (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der ersten Beteiligungsphase von März bis April haben 339 Kommunen, 55 Ballungsräume und ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet und veröffentlicht die Ergebnisse mit dem Lärmaktionsplan-Entwurf. Die Veröffentlichung erfolgt auf der vorgenannten Beteiligungsplattform und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Diese ist auf Wunsch auch als
Druckversion verfügbar.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen sind im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de erhältlich.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 13.11.2023
I.A. Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.