Bürgerentscheide zum Gewerbegebiet Kuglhof 2
Neuer Termin & Abstimmungsunterlagen

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Für die Bürgerentscheide zum Gewerbegebiet „Kuglhof 2“ wurde durch den Stadtrat ein neuer Termin festgesetzt. Demnach entscheiden die Bürgerinnen und Bürger nun am 7. Mai, ob die städtischen Planungen zum Gewerbegebiet an der äußeren Moosburger Straße fortgeführt oder eingestellt werden. Neben dem Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren „Stoppt den Flächenfraß“ findet auch der Bürgerentscheid zum Ratsbegehren des Stadtrats „Wohlstand sicher, Klima schützen“ statt.
In Kürze erhalten daher alle Abstimmungsberechtigten die neuen Unterlagen für die Bürgerentscheide vom 7. Mai. Die alten Abstimmungsunterlagen sind für den neuen Termin ungültig und sollten vernichtet werden. Wer bereits abgestimmt hatte, muss erneut abstimmen. Um Verwechslungen zu vermeiden, ist der neue Stimmzettel hellgrün und der neue Abstimmungsschein hellblau – nur diese Abstimmungsunterlagen sind zulässig. Zusätzlich ist auch die Urnen-Abstimmung möglich, und zwar am 7.5.2023 zwischen 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus-Erdgeschoss; dazu muss man den hellblauen Abstimmungsschein und den Personalausweis mitnehmen.
Grund für den neuen Abstimmungstermin war eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die ursprüngliche Fragestellung des Ratsbegehrens mit dem Bezug der Planung zur künftigen Südumgehung für zu knapp, und insofern unzulässig erklärt hatte. Zulässig wäre laut dem Gericht eine um die unterstrichenen vier Wörter ergänzte Formulierung gewesen: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen a. d. llm den Bebauungsplan ‚Kuglhof ll‘ für ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit Anschluss an die geplante Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?“ Dadurch musste der ursprünglich für Anfang April vorgesehene Termin für die beiden Bürgerentscheide verschoben werden.
Informationen zu den Bürgerentscheiden gibt es unter pfaffenhofen.de/buergerentscheide.
Informationen zum Gewerbegebiet sind unter pfaffenhofen.de/gewerbegebiet-kuglhof zu finden.


Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
Dass der Wortlaut des ursprünglichen Ratsbegehrens halt „zu knapp“ gewesen und bei gerade einmal „4 Worten mehr“ zulässig gewesen sei, stellt eine dreiste Verharmlosung des tatsächlichen Geschehens dar und bedarf deshalb der Klarstellung: der ursprüngliche Text, zu dem die Texter des ursprünglichen Ratsbegehrens sich entschlossen, barg schlicht die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger irrig annehmen konnten, neben einem Industrie- und Gewerbegebiet auch gleich noch über die Südumgehung von Pfaffenhofen abzustimmen. Und das musste korrigiert werden! Es geht nur um das Industrie- und Gewerbegebiet - über die Südumgehung entscheiden andere!