Öffentliche Bekanntmachung
Neuerlass der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
Neuerlass der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung-WAS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Zweckverbands Wasserversorgung Ilmtalgruppe
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2022 den Neuerlass der Wasserabgabesatzung-WAS sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm Nr. 32/2022. Als Mitgliedsgemeinde des Zweckverbandes weisen wir hiermit darauf hin.
Die Satzungen können in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Hofmarkstraße 32,85283 Wolnzach, OT Starzhausen, zu den üblichen Geschäftszeiten, eingesehen werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 16.01.2023
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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