Nahmobilität
Radeln in der Fußgängerzone

Fußgängerzonen und Gehwege sind per Definition nur für Fußgänger vorgesehen. Radfahrer dürfen ihr Fahrrad hier bloß schieben. Diese Regel wird nur durch die Beschilderung „Radfahrer frei“ aufgehoben. Durch dieses Zusatzschild dürfen Radler auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen auch fahren. Aber nicht uneingeschränkt. Da die Radler quasi nur „zu Gast“ in diesen Bereichen sind, müssen sie sich den Fußgängern unterordnen. Das bedeutet, es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden. Pfaffenhofen hat sich entschieden seine Fußgängerzone am Hauptplatz auch für Radler frei zu geben. In der Regel klappt das Miteinander von Fußgängern und Radlern gut. Allerdings scheinen insbesondere die sogenannten e-Bikes neuerdings häufiger den ein oder anderen zu einer etwas rasanteren Fahrweise zu verleiten. Dadurch ist es speziell vor den Eingängen der Geschäfte und im Umfeld des Kinderspielplatzes bereits zu brenzligen Situationen und kleinen Unfällen gekommen. Auf dem Hauptplatz, dem Herzen unserer Stadt, soll sich jeder wohlfühlen. Deshalb darf man hier auch Radeln. Aber bitte langsam und mit Vorsicht. Wenn es pressiert nutzen Sie mit dem Rad lieber die umliegenden Straßen. Hier können Sie dann je nach erlaubter Höchstgeschwindigkeit und persönlichem Leistungsvermögen zwischen 20 und 30 km/h schnell fahren.

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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