Verwaltungsgericht stoppt Bürgerentscheide
Stadt legt Beschwerde ein

Für den 2. April sind zwei Bürgerentscheide zum Gewerbegebiet Kuglhof 2 angesetzt; die Bürgerinnen und Bürger haben dafür nach der städtischen Bürgerbegehrenssatzung bereits die Abstimmungsunterlagen per Post erhalten. Nun hat das Bayrische Verwaltungsgericht München durch eine einstweilige Anordnung gegen das städtische Ratsbegehen die Bürgerentscheide vorläufig gestoppt.

Grund dafür ist die Erwähnung der Südumgehung in Überschrift und Fragestellung des Ratsbegehrens. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts umgehend Beschwerde an den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof erhoben.

Der Stadtrat hatte im Januar mit großer Mehrheit beschlossen, die Pfaffenhofener Bürger zum Gewerbegebiet Kuglhof 2 in einem Bürgerentscheid abstimmen zu lassen. Gleichzeitig wurde ein weiterer, inhaltlich gegenläufiger Bürgerentscheid, aus dem Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft „Stoppt den Flächenfraß am Kuglhof“ zugelassen und in der Abstimmung mit dem Ratsbegehren verbunden.

Bis die juristische Frage endgültig geklärt ist, können die Pfaffenhofenerinnen und Pfaffenhofener weiterhin ihre Stimmzettel per Post oder im Rathaus einreichen.

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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3 Kommentare

Bernhard Ugele aus Pfaffenhofen
am 10.03.2023 um 17:17

Falsche Überschrift!! Das Verwaltungsgericht stoppt nur das Ratsbegehren, aber nicht das Bürgerbegehren. Auch im Text entsprechende falsche Angaben. Das Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft „Stoppt den Flächenfraß am Kuglhof“ muss weiterhin umgesetzt werden!!

Alexander Maier aus Pfaffenhofen
am 10.03.2023 um 21:08

Das Ratsbegehren war von vornherein wegen Verstoßes gegen das sog. Koppelungsverbot unzulässig - die Entscheidung des VG München ist nicht wirklich überraschend. Überraschend ist nur, dass die Stadt und die Fraktionen, die hinter dem Ratsbegehren stehen, juristisch so schlecht beraten sind. von dem Ratsbegehren werden nur unnötige Kosten bleiben.

Judith Neumair aus Pfaffenhofen
am 13.03.2023 um 21:54
Kommentar wurde am 13. März 2023 um 21:59 editiert

Die Stadt müsste den Entscheid zum legalen Bürgerbegehren "Stoppt den Flächenfraß" wie gesetzlich vorgeschrieben innerhalbvon 3 Monaten nach Zulassung an einem Sonntag durchführen. Also spätestens am 16 März. Faktisch hat die Stadt durch den Fehler beim Ratsbegehren und die Beschwerde gegen die Anordnung des Verwaltungsgerichts die ordnungsgemäße Durchführung verhindert. Welche Folgen sich daraus ergeben? Es bleibt spannend!
(Ich bin übrigens aus Scheyern, und nicht aus Pfaffenhofen, auch wenn das oben bei meinem Namen falsch steht. Ich kann es nicht ändern)