Stadt Pfaffenhofen lässt qualifizierten Mietspiegel erstellen
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Um den steigenden Mietpreisen entgegenzuwirken, hat die Stadt Pfaffenhofen sich bereits erfolgreich für eine Mietpreisbremse eingesetzt. Als zweites Mittel gegen einen weiteren rasanten Anstieg der Mietpreise hat der Stadtrat außerdem die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beschlossen.
Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde mittlerweile beim Institut für Empirische Marktanalysen EMA in Sinzing in Auftrag gegeben und er wird voraussichtlich im Juni nächsten Jahres vorliegen. Dann wird es auch einen online-Mietspiegelrechner auf der städtischen Homepage www.pfaffenhofen.de geben. Mit in das Projekt eingebunden sind neben der Stadtverwaltung und dem Landkreis auch der Mieterverein Pfaffenhofen und der Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Pfaffenhofen.
Der Mietpreisspiegel soll eine Übersicht der gezahlten Mieten in Pfaffenhofen für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage darstellen. Er bildet eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung und soll das Mietpreisgefüge in Pfaffenhofen transparenter machen.
Da für die Erstellung des Mietpreisspiegels aktuelle Daten gebraucht werden, verschickt die Stadt Pfaffenhofen demnächst einen Fragebogen an viele Haushalte in der Stadt und den Ortsteilen. Diese Befragung richtet sich ausschließlich an Mieter, und Themen sind neben der Höhe der Miete auch die Lage der Wohnung, ihre Größe, Ausstattung usw.
In Zusammenhang mit der Erarbeitung des Mietspiegels will die Stadt Pfaffenhofen auch die sogenannten „Kosten der Unterkunft“ (KdU) ermitteln lassen. Nachdem der Landkreis Pfaffenhofen kein Interesse gezeigt hat und die Kosten für die Ermittlung der KdU nicht übernimmt, hat die Stadt diese beauftragt.
Die „Kosten der Unterkunft“ setzen sich aus der Kaltmiete, den Neben- und Heizkosten zusammen. Seit es Hartz IV gibt, erhalten nämlich bedürftige Personen, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld benötigen, kein Wohngeld mehr, sondern ihr Wohnbedarf wird zusammen mit den Leistungen zum Lebensunterhalt berechnet und ausgezahlt. Die Leistungen der Unterkunft sind nicht pauschalisiert, sondern sie werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Anerkannt wird in Pfaffenhofen z. B. für einen Zwei-Personen-Haushalt eine Kaltmiete in Höhe von 5,54 Euro pro Quadratmeter und für einen Drei-Personen-Haushalt 5,43 Euro.
Da aber diese Beträge wohl nicht ausreichend sein dürften, will die Stadt Pfaffenhofen marktgerechte Werte ermitteln lassen, damit auch die Schwächeren wieder eher die Möglichkeit haben, eine Wohnung zu finden und finanzieren zu können.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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