Corona
Stadtverwaltung beschränkt Besucherverkehr
Vor dem Hintergrund der stark steigenden Corona-Infektionszahlen ergreift die Stadt Pfaffenhofen in ihrem Zuständigkeitsbereich umfassende Schutzmaßnahmen. Ab Montag, 22. November beschränkt die Stadtverwaltung den Besucherverkehr bis auf weiteres. Das bedeutet, dass nur noch dringend nötige Besuche und nur nach vorheriger Anmeldung möglich sind.
Von der Beschränkung betroffen sind das Verwaltungsgebäude Sigleck und das Rathaus. Einzig das Bürgerbüro kann weiterhin ohne Terminvereinbarung besucht werden. Bürgerinnen und Bürger werden jedoch gebeten, alle Erledigungen in der Stadtverwaltung aufzuschieben oder telefonisch bzw. online zu erledigen. Viele Dienstleistungen sind unter www.pfaffenhofen.de/online-services-der-stadt-pfaffenhofen-a-d-ilm zu finden. Ein direkter persönlicher Kontakt zu einem Ansprechpartner ist zu vermeiden und nur im Ausnahmefall nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die jeweiligen Sachgebiete sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Auskünfte und Anliegen erreichbar.
In sämtlichen städtischen Gebäuden gelten neben anderen Regeln die üblichen Hygienebestimmungen, wie z.B. FFP2-Maskenpflicht, Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette.
Alle Besucher des Rathauses müssen sich am Fenster links neben dem Eingang anmelden, um Zutritt zu bekommen. Es kann zu längeren Wartezeiten im Freien kommen. Ausweisdokumente, Windelsäcke, etc. werden direkt am Anmeldefenster, welches zu den normalen Öffnungszeiten besetzt ist, ausgegeben. Die öffentlichen Toiletten im Rathaus sind geschlossen. Im Rathaus gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.
Die Stadtbücherei, die Musikschule und die Galerie im Haus der Begegnung bleiben geöffnet. Dort gilt die „2G-Regel“, das bedeutet, nur Genesene und Geimpfte mit entsprechendem Nachweis haben dort Zutritt. Schülerinnen und Schüler unter 17 Jahren und eingeschriebene Musikschüler sind von der „2G-Regel“ ausgenommen. Für die städtische Galerie gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Bitte informieren Sie sich unter www.pfaffenhofen.de/staedtische-galerie
Die Einrichtungen der Stadtjugendpflege bleiben geöffnet. Besucherinnen und Besucher der offenen Jugendarbeit im Jugendzentrum Atlantis gilt die „3G-Regel“. Die Skatehalle ist zu eingeschränkten Zeiten geöffnet, dort gilt die „2G-Regel“. Für Schülerinnen und Schüler unter 17 Jahren gelten die entsprechenden Ausnahmen.
Das Seniorenbüro hat sein Veranstaltungsangebot zurückgefahren. Für Besucherinnen und Besucher im Seniorenzentrum gilt weiterhin die „2G-Regel“. Seniorinnen und Senioren können weiterhin am digitalen Seniorentreff teilnehmen.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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