Stellungnahme zur Abstimmungskorrektheit der Bürgerentscheide
Bei der Stadtverwaltung Pfaffenhofen häufen sich nach dem Windkraft-Bürgerentscheid vom 23.10.2016 Anfragen von offensichtlich mit dessen Ausgang unzufriedenen Bürgern. Es wird dabei vermutet oder angedeutet, bei der amtlichen Ermittlung des Abstimmungsergebnisses sei es „nicht mit rechten Dingen zugegangen“.
So werden insbesondere Erkundigungen angestellt, wo die eingegangenen Briefabstimmungsunterlagen bis zur Auszählung aufbewahrt wurden [in dem für jede Wahl eigens eingerichteten separaten Wahlbüro], wer Zugang zu diesem Wahlbüro besaß [wie bei jeder Wahl natürlich die mit der Durchführung der Wahl befassten Verwaltungsmitarbeiter] und ob etwa genau Protokolle über den Zutritt zu diesen Räumen geführt worden sei.
Rechtsdirektor Florian Erdle stellt für die Stadtverwaltung hierzu unmissverständlich klar: Die örtliche Durchführung sämtlicher Wahlen und Abstimmungen (von der Europa-, Bundestags-, Landtagswahl über die Kommunalwahlen bis zu Volksbegehren, Volks- und Bürgerentscheiden) – ist eine Pflichtaufgabe aller Gemeinden. Diese Aufgabe wird von der Stadtverwaltung Pfaffenhofen stets in gleicher den Vorschriften entsprechender Weise ausgeführt, die Abwicklung der Wahlen und die Ermittlung der Ergebnisse erfolgt dabei selbstverständlich jeweils völlig unabhängig von den konkret zur Wahl stehenden Personen oder von zu entscheidenden Sachfragen.
Den Beschäftigten der Stadtverwaltung oder den ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern hierbei die Manipulation eines öffentlichen Wahl- oder Abstimmungsvorgangs zu unterstellen, ist bestenfalls mit umfassender Unkenntnis von amtlichen Verwaltungsvorgängen zu erklären.
Die auf Recht und Gesetz verpflichtete Stadtverwaltung verweist darauf, dass Wahlfälschung bzw. die Fälschung von Wahlunterlagen nach §§ 107a, 107b 108d StGB Straftaten bilden, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Insofern weist die Stadtverwaltung Verdächtigungen über Manipulationen bei Durchführung und Ergebnisermittlung der Bürgerentscheide vom 23. Oktober als jeder Grundlage entbehrend auf das deutlichste zurück.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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