Zur Erstellung eines Mietspiegels: Stadt Pfaffenhofen verschickt 7.000 Fragebögen
Um das Mietpreisgefüge in Pfaffenhofen transparenter zu machen, eine wichtige Orientierungshilfe über Miethöhen im Stadtgebiet zu geben und einem weiteren rasanten Anstieg der Mietpreise gegenzusteuern, lässt die Stadt Pfaffenhofen erstmals einen Mietspiegel erstellen. Da dafür möglichst viele aktuelle Daten und Zahlen gebraucht werden, verschickt die Stadtverwaltung Anfang Januar Fragebögen an rund 7.000 Haushalte. Dieses Schreiben geht nicht an alle Pfaffenhofener Haushalte, sondern ausschließlich an Mieter in der Stadt und den größeren Ortsteilen. Da nämlich zu einer repräsentativen Erfassung eines Gebietes mindestens 30 Rückmeldungen erforderlich sind, kommen die kleineren Ortsteile hier nicht in Frage.
Dem Anschreiben der Stadt liegt neben dem kurzen Fragebogen auch ein adressierter, portofreier Rückumschlag bei, sodass der Empfänger sich wirklich nur wenige Minuten Zeit nehmen muss, um den Fragebogen auszufüllen. Die Stadt Pfaffenhofen bittet alle Mieter dringend um Beteiligung, um möglichst viele Daten zu erhalten und einen entsprechend aussagekräftigen Mietspiegel erarbeiten zu können. Bis spätestens Ende Januar sollen die Fragebögen zurückgeschickt werden, um in die Auswertung mit einzufließen.
Mit der Erstellung des Mietspiegels hat die Stadt Pfaffenhofen das Institut für Empirische Marktanalysen EMA in Sinzing beauftragt. Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Pfaffenhofen und dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein (HWG) Pfaffenhofen ausgearbeitet.
Die Befragung richtet sich ausschließlich an Mieter, und Themen sind neben der Höhe der Miete auch die Lage der Wohnung, ihre Größe und Ausstattung, die Art und das Alter des Gebäudes usw.
Der HWG schreibt zudem seine Mitglieder an und informiert sie über das Vorhaben der Stadt. Die Mitglieder bekommen ebenfalls den Fragebogen zugeschickt und können an der Befragung teilnehmen.
Der Mietspiegel soll eine Übersicht der gezahlten Mieten in Pfaffenhofen für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage darstellen. Er bildet somit eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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