Neue Vorschrift
Mund- und Nasenschutz ist Pflicht im Stadtbus
Die von der Bayerischen Staatsregierung erlassene Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs tritt ab Montag, den 27.04.2020 in Kraft. Mund und Nase müssen während des gesamten Aufenthalts in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs, also auch beim Warten an überdachten Haltestellen oder an Bahnhöfen, getragen werden. Zum ÖPNV gehören neben Schienennahverkehr und Bus auch Taxi und Mietwagen mit Fahrer (Chauffeurdienstleistungen), wenn sie im Nahverkehr benutzt werden.
Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase gilt für alle Fahrgäste ab einem Alter von 6 Jahren, mit Ausnahme der Fahrerinnen und Fahrer, die durch den Mundschutz beeinträchtigt werden könnten. Bei direktem Kontakt zu Fahrgästen, wie bei der Einstiegshilfe, sind auch die Fahrerinnen und Fahrer verpflichtet eine Maske zu tragen.
Die Bedeckung kann neben einer Maske auch ein Schal oder Tuch sein, jedoch müssen Mund und Nase vollständig bedeckt sein, damit die Verbreitung von potenziell ansteckenden Tröpfchen effektiv reduziert werden kann.
Unberührt von der Maskenpflicht bleiben die bisherigen Verhaltensregeln in Bus und Bahn. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist weiter einzuhalten, sowie die grundsätzlichen Hygienevorschriften, wie beispielsweise Husten und Niesen in die Armbeuge.
Schützen Sie sich, Ihre Mitmenschen und die Mitarbeiter des Stadtbusses und halten Sie sich an die neuen Regelungen. Personen ohne Schutz von Mund und Nase müssen leider von der Beförderung ausgeschlossen werden.
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