Neue Vorschrift
Mund- und Nasenschutz ist Pflicht im Stadtbus
Die von der Bayerischen Staatsregierung erlassene Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs tritt ab Montag, den 27.04.2020 in Kraft. Mund und Nase müssen während des gesamten Aufenthalts in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs, also auch beim Warten an überdachten Haltestellen oder an Bahnhöfen, getragen werden. Zum ÖPNV gehören neben Schienennahverkehr und Bus auch Taxi und Mietwagen mit Fahrer (Chauffeurdienstleistungen), wenn sie im...