Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler
Finanzielle und steuerliche Hilfen

Letztes Update am 16.12.2021, 14:45 Uhr.

Dieser Artikel wird nicht mehr gepflegt. Die aktuellen Informationen finden Sie >>> hier <<<.

Dieser Artikel umfasst die Bereiche

  • Aktuelles
  • Finanzielle Hilfen
  • Steuerliche Hilfen, Stundungsmöglichkeiten
  • Arbeitsschutz, ausländische Beschäftigte

Aktuelles
Überbrückungshilfe IV für Januar bis März 2022 kommt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, dass die aktuell bis Ende des Jahres geltende Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt wird. Dazu wurden erste Informationen zur Verfügung gestellt. Details folgen.

Weiterlesen

Finanzielle Hilfen
Überbrückungshilfe III Plus und IV / Härtefallhilfe

Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst die Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021. Sie kann bis zum 31.03.2022 über Dritte (Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer) beantragt werden.

Aufgrund der neuerlichen Einschränkungen des wirtschaftlichen Lebens hat das Bundeswirtschaftsministerium die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 angekündigt. Dementsprechend soll auch die Härtefallhilfe verlängert werden. Details hierzu sind noch nicht bekannt, wir werden aber darüber informieren, sobald uns nähere Informationen vorliegen.

Überbrückungshilfe III Plus

Informationen zur Überbrückungshilfe III plus
FAQ zu Beihilferegelungen bei den Überbrückungshilfen (BMWi)

Darlehen von LfA und KfW

Die Förderbanken LfA und KfW helfen Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Durch höhere Risikoübernahmen wird die Bereitschaft der Hausbanken erhöht Kredite zu vergeben. Zusätzlich wurden die Antragsverfahren, z. B. durch Lockerungen bei der Risikoprüfung, vereinfacht, um eine schnelle Hilfe zu ermöglichen. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank oder Sparkasse.

LfA Förderbank Bayern
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
KfW-Schnellkredit 2020
KfW: Vorbereitung des Kreditantrages

Wirtschaftsstabilisierungsfonds, Bayernfonds

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds dient der Stabilisierung von großen, mittelständischen und systemrelevanten Unternehmen der Realwirtschaft, die in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind und für die anderen Hilfsmaßnahmen nicht greifen oder nicht ausreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kleinere Unternehmen Zugang zum Fonds erhalten.

Der Bayernfonds soll die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf jene Unternehmen abmildern, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.

Informationen zum Bayernfonds
FAQ Bayernfonds (Bay. StmWi)
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Bund)

Kurzarbeit

Bei Betriebsschließungen und Produktionsausfällen ist das Kurzarbeitergeld ein zentrales Instrument, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb halten zu können.

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Erleichterungen für Betriebe, die Kurzarbeit beantragen, beschlossen. So kann Kurzarbeit beispielsweise bereits angemeldet werden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall sind. Zudem müssen vorab keine Minusstunden mehr eingebracht werden und auch Leiharbeitnehmende können Kurzarbeitergeld beziehen. Weitere Erleichterungen betreffen z. B. die Erhöhung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie die berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den unten verlinkten Webseiten.

Unternehmen aus Pfaffenhofe zeigen Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit Pfaffenhofen an. Auf der Webseite der Agentur für Arbeit Pfaffenhofen finden Sie auch die nötigen Formulare und Informationen zur Beantragung.

Agentur für Arbeit Pfaffenhofen
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld
Informationen des Bundesarbeitsministeriums zum Kurzarbeitergeld
Videos: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld (Bundesagentur für Arbeit)
Informationen der IHK München und Oberbayern zum Kurzarbeitergeld

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Härten, denen sich insbesondere Selbstständige und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer durch die Corona-Krise gegenübersehen, wurde der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Sie können damit z. B. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen ohne Ihre Selbständigkeit oder Ihre bisherige Wohnung aufgeben zu müssen.

Den notwendigen vereinfachten Antrag auf Grundsicherung finden Sie auf der unten verlinkten Webseite des Jobcenters Pfaffenhofen. Weitere Informationen zur Grundsicherung sind auf den unten verlinkten Webseiten zu finden.

Jobcenter Pfaffenhofen
Informationen des Jobcenters
FAQ zur Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit
FAQ zur Grundsicherung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B. bei angeordneter Quarantäne)

Unternehmen können für Beschäftigte und Selbstständige für sich selbst eine Entschädigung für den Verdienstausfall aufgrund eines Tätigkeitsverbot durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten, z. B. bei häuslicher Quarantäne durch das Gesundheitsamt. Der Antrag ist innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung zu stellen. Für Pfaffenhofen ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der unten verlinkten Webseite des Bayern Portals.

Hinweis:
Personen, die aufgrund der Anordnungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, sind nicht berechtigt einen Entschädigungsanspruch nach dem IfSG geltend zu machen. Für sie stehen verschiedene andere finanzielle Hilfsangebote zur Verfügung. Mehr dazu finden Sie unter „Finanzielle Hilfen“ auf dieser Webseite.

Infos zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (Bayern Portal) 

Unterstützung für Marktleute und Schausteller/-innen

Die durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffene Branche der Marktkaufleute und Schaustellerinnen und Schausteller erhält zusätzlich zu den Hilfen des Bundes (wie z.B. Überbrückungshilfe III Plus und IV) im Rahmen und aus Mitteln der Härtefallhilfen einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 EUR für den Zeitraum 1. November 2021 bis 31. März 2022. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird die erforderlichen Anpassungen der Richtlinien der Härtefallhilfen ausarbeiten und darin zielgenaue Abgrenzungen vornehmen. Die Beantragung soll noch im Dezember über Dritte (Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer) möglich sein.

Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, finden Sie diese hier.

Unterstützung für Gründerinnen und Gründer

Start-ups haben grundsätzlich Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets, sofern die jeweiligen Programmbedingungen erfüllt werden. Start-ups und junge Technologieunternehmen haben aber häufig noch keine Hausbankverbindung und können daher nicht auf die Corona-Kredit-Programme der KfW zugreifen. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), die Förderbank KfW und ihre Tochter KfW Capital ein Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Deutschland erarbeitet.

Die Finanzhilfen sollen auf bestehenden Strukturen aufbauen und sich unmittelbar an die Start-ups, nicht an die Start-up-Investoren, richten.

Neben dem „Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern“ und dem „Startup Shield Bayern“ (Anträge sind bei der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG) zu stellen) von Bund und Land Säule II richtet sich das Programm „Risikokapital für Wachstum und Innovationen“ für mittelständische Technologie- und Wachstumsunternehmen. Ergänzend gibt es mit dem Mikro­mezzanin­fonds Deutschland ein Spezialangebot für kleinere und junge Unternehmen.

Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern:

  • Die über die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft angebotenen Beteiligungen wenden sich an etablierte Mittelstandsunternehmen mit einem Gruppenumsatz bis zu 75 Mio. Euro.
  • Der Eigenkapitalschild Bayern wurde mit verbesserten Rahmenbedingungen auf bis zu 100 Mio. € aufgestockt und bis 30.12.2021 verlängert.
  • Anträge können bis zum 15.11.2021 gestellt werden.

Startup Shield Bayern:

  • Das von BayBG und Bayern Kapital gemanagte Programm wendet sich speziell an junge technologieorientiere Startup-Unternehmen mit innovativen Produktentwicklungen und skalierbarem Geschäftsmodell.
  • Das Startup Shield Bayern wurde mit verbesserten Rahmenbedingungen auf bis zu 100 Mio. € aufgestockt und bis 30.12.2021 verlängert.
  • Anträge können bis zum 15.11.2021 gestellt werden.

Risikokapital für Wachstum und Innovationen:

  • Mit diesem Programm wird mittelständischen Technologie- und Wachstumsunternehmen aus allen bayerischen Regionen (außer Großraum München) ein weiteres Angebot zur Verfügung gestellt.
  • Die Mittel werden jeweils zur Hälfte von der BayBG und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aufgebracht. - Der EFRE-Anteil wird dabei vom Bayerischen Wirtschaftsministerium ausgereicht.
  • Das Beteiligungsengagement je Unternehmen beläuft sich auf bis zu 2 Mio. Euro.

Mikromezzaninfonds Deutschland:

  • Dieser zusätzliche Spezialfonds wendet sich insbesondere an kleine und junge Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden.
  • Es werden stille Beteiligungen bis 150.000 Euro ausgereicht.

Informationen für Selbständige und Unternehmen zu Corona-Hilfen (BMWi)
Kurzübersicht "Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern"
Antragsformular "Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern"
Antragsformular "Startup Shield Bayern"
Informationsflyer "Mikromezzaninfonds Deutschland"
Antragsformular "Mikromezzaninfonds Deutschland"
Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen-Säule 2 (KfW)

Unterstützung für Kultur- und Kreativwirtschaft

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen:

  • Mit dem Sonderfonds werden 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt, um die finanzielle Planbarkeit von Konzerten, Theater- und Kinovorstellungen sowie anderen kulturellen Veranstaltungen zu unterstützen.
  • Seit dem 1. August 2021 gibt es Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden.
  • Seit dem 1. September 2021 gibt es Ausfallabsicherungen für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmenden, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (s.o.) löst die Kino-Anlaufhilfe II ab:

  • Die Kino-Anlaufhilfen sind zum 30. Juni 2021 ausgelaufen, da der Bund mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen nun seit dem 01. Juli 2021 konkrete Hilfen von bis zu 500.000 Euro je Spielstätte und Monat zur Verfügung stellt.
  • Mit dem Sonderfonds werden folglich auch Kinospielstätten finanziell unterstützt, d.h. auch Filmvorführungen in Kinos und Freiluftfilmvorführungen sind abgedeckt.

Spielstätten- und Veranstalterprogramm

  • Unterstützt werden kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte, die von der durch die COVID-19-Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind und die jeweils nachweisen können, dass der Betrieb einer kulturellen Spielstätte bzw. die Tätigkeit als Kulturveranstalter ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist und dass die Spielstätte bzw. die Hauptniederlassung des Kulturveranstalters ihren Sitz in Bayern liegt.
  • Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft hat ein Info-Telefon eingerichtet: 0911 20671 344.

Stipendienprogramm der GEMA, GVL, VG Wort und VG Bild-Kunst:

  • Das Stipendienprogramm richtet sich konkret an die Berechtigten der GEMA, der GVL, der VG Wort und der VG Bild-Kunst.
  • Das Programm startet bei den einzelnen Verwertungsgesellschaften zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Über die Vergabe der Stipendien entscheiden unabhängige Jurys.
  • Die Bewerbungsfristen und Fördergrundsätze erhalten Sie über die jeweilige Verwertungsgesellschaft, dort erfahren Sie auch die aktuellen Antragsfristen.

Soloselbstständigenprogramm des Freistaats Bayern:

  • Das Soloselbstständigenprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Die Anträge können über „bayern innovativ“ gestellt werden.
  • Das Programm gewährt eine Finanzhilfe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen im Zeitraum von Januar bis Dezember 2021.
  • Die Hotline für Informationen und Fragen zum Soloselbstständigenprogramm ist unter 089/2185-1942 von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr erreichbar. Fragen zu einzelnen Anträgen, wie zum Bearbeitungsstand, können von dieser Hotline nicht beantwortet werden.

Stipendienprogramm des Freistaats Bayern:

  • Mit einem Programm werden Künstlerinnen und Künstler beim Einstieg in die professionelle Laufbahn unterstützt.
  • Seit dem 1. Januar 2021 werden 5.000 Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro bereitgestellt.
  • Das Stipendienprogramm ist mit anderen Hilfsprogrammen kumulierbar.

Für Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, ist außerdem die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III von Interesse (siehe separater Reiter).

Übersicht über die Spartenprogramme (Staatsministerium f. Kultur u. Medien)
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Ehemals Kino-Anlaufhilfe (Bay. Staatsministerium) 
Spielstätten- und Veranstalterprogramm
Stipendienprogramm GEMA, GVL, VG Wort und VG Bild-Kunst (Bundesregierung)
Soloselbstständigenprogramm (bayern innovativ)

Unterstützung für Tourismuswirtschaft

Die Bayerische Staatsregierung hat das bis Ende 2022 befristete Programm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro beschlossen. Fördergegenstände sind:

  • Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe (bis maximal 25 Gästebetten)
  • Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
  • Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit (richtet sich nur an Tourismusverbände und Tourismusregionen)
  • E-Ladepunkte für PKWs und E-Bikes

Die geförderte Maßnahme muss bis Ende 2022 beendet und abgerechnet sein. Details und Ansprechpartner sind auf der Sonderseite zum Förderprogramm zu finden.

Infos und Link zur Beantragung "Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft"
Richtlinien zum Programm Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft
Pressemitteilung des StMWI vom 27.9.2021

Steuerliche Hilfen, Stundungsmöglichkeiten

Stundung von Steuern und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen

Zur Stundung und zur Herabsetzung von Vorauszahlungen der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer sowie zum Verzicht auf Vollstreckung rückständiger Steuerschulden gibt Ihr zuständiges Finanzamt Auskunft. Auch die Antragstellung erfolgt bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie auf unten verlinkten Webseiten.

Zur Stundung von Gewerbesteuerzahlungen und Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen gibt das Kassen- und Steueramt der Stadt Pfaffenhofen Auskunft. Weitere Informationen und alle Anträge finden Sie auf unten verlinkter Webseite „Informationen zur Gewerbesteuer der Stadt Pfaffenhofen“.

Weitere Informationen zu Sozialabgaben- und Steuerstundung (IHK)
Informationen zur Gewerbesteuer der Stadt Pfaffenhofen
Informationen des Bundesfinanzministeriums zu steuerlichen Hilfen
Informationen des Landesamts für Steuern zu steuerlichen Hilfen 

Verlängerte Frist zur Abgabe von Steuererklärungen

Personen, die ihre Steuererklärung 2020 selbst anfertigen, können diese bis Ende Oktober 2021 beim Finanzamt abgeben. Personen, die Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragen, haben bis zum 31. Mai 2022 Zeit. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate.

Pressemitteilung des Bay. Staatsministeriums der Finanzen

Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiebetriebe

Die Mehrwertsteuer für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) wird befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

Steuerfreie Sonderzahlungen

Zur Anerkennung besonderer und unverzichtbarer Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise können Unternehmen ihren Beschäftigten Beihilfe und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Das gilt für Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen 1. März 2020 und 31. März 2022 zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn erhalten und die in ihrem Lohnkonto aufgezeichnet sind.

Mehr Informationen der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. 

Arbeitsschutz, ausländische Beschäftigte

Arbeitsschutz und Corona-Testangebotspflicht

Mehr zu den geltenden Regeln des betrieblichen Infektionsschutzes nach §28b des Infektionsschutzgesetzes sowie nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die bis einschließlich 19. März 2022 gelten erfahren Sie auf den unten verlinkten Webseiten des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) und der Industrie- und Handelskammer (IHK) München und Oberbayern.

FAQ zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (BMAS)
Informationen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (BMAS) 
Coronavirus und Arbeitsschutz (IHK München und Oberbayern)
Coronatests (IHK München und Oberbayern)

Erntehilfs- und Saisonarbeitskräfte

Für Betriebe mit Saisonarbeitskräften gelten insbesondere folgende Rechtsvorschriften:

  • Die Coronavirus-Einreiseverordnung, die regelt, was zu tun ist, wenn das Herkunftsland einer Saisonarbeitskraft vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Hochinzidenzgebiet oder als Virus-Variantengebiet ausgewiesen ist.
  • Die Allgemeinverfügung Saisonarbeitskräfte, die unabhängig von der Einstufung als Risikogebiet in Betrieben gilt.

Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft
Plattform zum Thema Saisonarbeit

Autor:

WSP- Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

Frauenstraße 36, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
+49 8441 405500
info@wsp-pfaffenhofen.de
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

21 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.