Steuer

Beiträge zum Thema Steuer

Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung Hundesteuer

Bekanntmachung Hundesteuer Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung 1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn...

  • Pfaffenhofen
  • 20.01.23

Öffentliche Zahlungsaufforderung
Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer

Öffentliche Zahlungsaufforderung Am 15. August 2022 sind zur Zahlung fällig: Grundsteuer A und B    für 3. Kvj. 2022 Gewerbesteuervorauszahlung für 3. Rate 2022 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18         BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06              BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm...

  • Pfaffenhofen
  • 05.08.22

Stellenangebot
Sachbearbeiter (m/w/d) für das Sachgebiet Steuern

Es gibt viele gute Gründe Pfaffenhofen zu besuchen, hier zu leben, zu wohnen – und auch zu arbeiten... Die Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Besetzung einer Teilzeitstelle (mit 23,0 Wochenstunden) einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Sachgebiet Steuern Die Tätigkeiten umfassen die Schwerpunkte: Fallbearbeitung der Gewerbesteuer einschließlich Betriebsstättenermittlung, Auswertung der Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldungen, Anforderung von...

  • Pfaffenhofen
  • 30.06.22
2 Bilder

Grundsteuerreform
Information für Grundstückseigentümer

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Den Bundesländern wurde die Möglichkeit eröffnet eigene Landesgrundsteuergesetze zu erlassen. In Bayern wird die Grundsteuer...

  • Pfaffenhofen
  • 27.04.22

Unternehmen, Selbstständige und freie Berufe
Finanzielle und steuerliche Hilfen

Zuletzt aktualisiert um 10:30 Uhr am 16.05.2022. Finanzielle HilfenDarlehen von LfA und KfW Die Förderbanken LfA und KfW helfen Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Durch höhere Risikoübernahmen wird die Bereitschaft der Hausbanken erhöht Kredite zu vergeben. Zusätzlich wurden die Antragsverfahren, z. B. durch Lockerungen bei der Risikoprüfung, vereinfacht, um eine schnelle Hilfe zu ermöglichen. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die...

  • Pfaffenhofen
  • 28.03.22

Öffentliche Bekanntmachung
Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse und Zweck der Hundehaltung der Stadt melden.Der Hundehalter soll den Hund innerhalb eines Monats bei der Stadt abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter aus...

  • Pfaffenhofen
  • 28.03.22

Einfach erklärt
Die Gewerbesteuer

Was ist die Gewerbesteuer?Die Gewerbesteuer:  ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden, um die kommunalen Aufgaben zu finanzieren. Sie wird von den Gemeinden auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens, also auf den Gewinn, erhoben. wird auch als Real- oder Objektsteuer bezeichnet. Hintergrund ist, dass sich die Höhe der Steuer nur auf das Steuerobjekt (also das Unternehmen) bezieht.ist in der Höhe unter anderem davon abhängig, wie viel Gewinn ein Unternehmen pro...

  • Pfaffenhofen
  • 16.02.22

Öffentliche Zahlungsaufforderung
Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer

Am 15. Februar 2022 sind zur Zahlung fällig: Grundsteuer A und B für 1. Kvj. 2022 Gewerbesteuervorauszahlung für 1. Rate 2022 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18        BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06           BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04     ...

  • Pfaffenhofen
  • 08.02.22

Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler
Unterstützung, Hilfe und Information

Zuletzt aktualisiert am 25.10.2021 um 10:45 Uhr Die Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen informiert hier über Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmer, Selbstständige sowie Freiberufler und bereitet wichtige Informationen rund um die Corona-Krise auf. Wenn Sie Fragen haben, Hilfe brauchen oder Ansprechpartner suchen: Rufen Sie uns unter 08441 405500 an oder schreiben Sie eine Email an info@wsp-pfaffenhofen.de  Dieser Artikel umfasst die BereicheFinanzielle...

  • Pfaffenhofen
  • 25.06.21

Bekanntmachung Hundesteuer
Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse...

  • Pfaffenhofen
  • 15.03.21
Foto: Roy Harrison
3 Bilder

Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
Unterstützung in Corona-Krise

Dieser Artikel wird nicht länger aktualisiert. Zu den neuen Informationen kommen Sie >> HIER Aktuelles Finanzielle Hilfen kein Zuschlag, 3. Monat -> 25 Prozent Zuschlag, 4. Monat -> 35 Prozent Zuschlag, ab dem 5. Monat -> 40 Prozent Zuschlag.Der neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.Unternehmen, die ihren Erstantrag auf Überbrückungshilfe III bereits gestellt haben, können den neuen Eigenkapitalzuschuss mit einem Änderungsantrag...

  • Pfaffenhofen
  • 02.02.21

Pfaffenhofen passt Hundesteuer an

Der Pfaffenhofener Stadtrat hat eine neue Satzung für die Erhebung der Hundesteuer verabschiedet. Vom Bayerischen Innenministerium war im Sommer eine neue amtliche Mustersatzung veröffentlicht, an der sich die Stadtverwaltung orientiert. Der Steuersatz für normale Hunde erhöht sich zum Jahreswechsel von 45 Euro auf 60 Euro pro Jahr. Besitzer von Kampfhunden müssen künftig 1.000 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen. Hunde mit sogenanntem Negativzeugnis werden weiterhin wie „normale“ Hunde...

  • Pfaffenhofen
  • 11.12.20

Öffentliche Bekanntmachung
Zahlungsaufforderung Grundsteuer / Gewerbesteuervorauszahlung

Öffentliche Zahlungsaufforderung Am 15. August 2020 sind zur Zahlung fällig: Grundsteuer A und B für 3. Kvj. 2020 Gewerbesteuervorauszahlung  für 3. Rate 2020 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 BIC:...

  • Pfaffenhofen
  • 04.08.20

Zählerstandübermittlung zum 30. Juni
Strom-/Gaszählerstand übermitteln und Geld sparen

Wenn Sie Ökostrom und/oder Gas von den Stadtwerken Pfaffenhofen a. d. Ilm beziehen, gibt es gute Nachrichten: Bei allen Strom- und Gastarifen der Stadtwerke wird die Senkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis 31. Dezember direkt und ohne Abzug an die Kunden weitergegeben.  Um eine genaue Abrechnung mit dem geminderten Corona-Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Sie uns zum 30. Juni den aktuellen Stand Ihres Strom- und/oder Gaszählers übermitteln....

  • Pfaffenhofen
  • 29.06.20

Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2019

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2019 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm liegenden Grundstücke Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2019 wird hiermit gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2019 erhalten, im Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten...

  • Pfaffenhofen
  • 17.04.19
Die nachgebaute Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Steuerrückerstattung – gefälschte E-Mails im Umlauf!

Die Masche ist zwar nicht neu, aber immer noch aktuell: Derzeit werden wieder Phishing-Mails mit dem Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ und dem Betreff „2016 Steuerrückerstattung - 314,15 EUR“ versendet. Die Nachrichten versprechen eine Steuererstattung und um diese zu erhalten, müsse man lediglich ein verlinktes Formular im Internet öffnen und mit seinen Kontodaten ausfüllen. Davor wird aber dringend gewarnt: Die E-Mail ist gefälscht und der Link führt auf eine gut gemachte Kopie der...

  • Pfaffenhofen
  • 25.01.17

Amtliche Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2016

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2016 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm liegenden Grundstücke Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2016 wird hiermit gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2016 erhalten, im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2015 zu entrichten...

  • Pfaffenhofen
  • 01.06.16

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 20.05.2016 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.13 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder Online...

  • Pfaffenhofen
  • 15.04.16
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