3G in Innenbereichen
Neue Corona-Regeln im Landkreis seit dem 29. August
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in Pfaffenhofen am Freitag, 27. August, bei 61,95 und damit zum dritten Mal in Folge über dem maßgeblichen Schwellenwert von 35 liegt, gelten ab Sonntag, 29. August neue Corona-Regeln für den Landkreis; durch die mit Bund-Länder-Beschlüssen vom 10. August beschlossene 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene)
Wenn man nicht geimpft oder genesen ist braucht man einen Test als Voraussetzung für
- die Teilnahme an Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen (öffentliche und private Veranstaltungen) den Zugang zur Innengastronomie,
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (z. B. Friseur, Nagelstudios),
- Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen,
- Besuche von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- Sportausübungen in geschlossenen Räumen,
- Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden,
- den Besuch kultureller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
Regelungen zu Testnachweisen
Antigen-Schnelltests oder Selbsttests dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.
Zutritt zu Krankenhäusern und Heimen
Wer Patienten im Krankenhaus oder in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, besuchen möchte, muss ab Sonntag einen Testnachweis vorlegen.
Für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen bleibt es wie bisher bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.
Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler und Schülerinnen
Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden. Diese Ausnahme von den Testerfordernissen für Schülerinnen und Schüler gilt auch in den Ferien und damit auch in den aktuell noch laufenden Sommerferien in Bayern.
Kontaktbeschränkungen
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz auch am Samstag und Sonntag über dem nächsten maßgeblichen Schwellenwert von 50 liegen, gelten ab Dienstag, 31. August verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie strengere Regelungen bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen.
Private Zusammenkünfte sind dann für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weiterer Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazu gerechnet. Vollständig geimpfte Personen und Genesene unterliegen ebenfalls nicht den Regelungen zur Kontaktbeschränkung und bleiben daher bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
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