Was sich ab 16.11. ändert
Verpflichtendes 2G, Testpflicht, Maskenpflicht
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 16. November (Inkrafttreten Dienstag) in folgenden Punkten geändert: Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in...