Lockerungen im Einzelhandel
So funktioniert Shoppen per "Click & Meet"
Seit dem 8. März ist Einkaufen im Einzelhandel in Bayern wieder möglich, allerdings entscheidet der Inzidenzwert der jeweiligen Gegend, wie weit die Lockerungen gehen. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 und liegt noch unter 100, dürfen Geschäfte Termin-Shopping nach dem Prinzip "Click & Meet" anbieten.
Wie funktioniert "Click & Meet"?
Das Prinzip ist eigentlich ganz einfach: Termin ausmachen, ins Geschäft gehen, einkaufen. Wie man allerdings an einen Termin kommt, unterscheidet sich von Geschäft zu Geschäft. Manche Läden bieten eine Online-Reservierung auf ihrer Website an, wieder andere vergeben die Termine per Telefon. Manchmal ist auch eine spontane Nachfrage am Eingang möglich oder es gibt an der Ladentüre einen QR-Code oder eine Telefonnummer zur sofortigen Anmeldung. Wer also eine größere Einkaufstour machen möchte, sollte sich vorher informieren - und ein bisschen planen, wann es in welches Geschäft gehen soll.
Was gibt es bei „Click & Meet“ zu beachten?
Bei den Reservierungen ist zu beachten: Diese gelten meistens nur für eine Person. Eine persönliche Shoppingbegleitung, die beurteilen soll, ob einem die Klamotten stehen, braucht einen gesonderten Termin. Weitere Personen sollte man bei der Buchung dann entsprechend angeben oder eben einzeln für sie buchen.
Wie ist das „Click & Meet“ geregelt?
Wie das Termin-Shoppen dann abläuft ist in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt: Der Besuch des Geschäfts ist nur für einen begrenzten Zeitraum zulässig. Wie lange das ist, sollte man bei der Terminreservierung erfragen. Im Laden darf sich pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche maximal ein Kunde aufhalten. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern soll eingehalten werden und die Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen. Der Ladenbetreiber muss außerdem die Kontaktdaten seiner Kunden erheben.
Wann kommt und wann ist es wieder vorbei mit "Click & Meet"?
Überschreitet der Inzidenzwert im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 50, dann muss das Landratsamt das unverzüglich bekanntgeben. Am zweiten darauffolgenden Tag gelten die neuen Regeln: In die Geschäfte geht’s dann nur noch mit Termin. Das gilt dann so lange, bis entweder die Inzidenz wieder drei Tage unter 50 liegt, dann ist eine Voranmeldung nicht mehr nötig oder die Inzidenz steigt über 100, dann kann die Ware nach Vorbestellung abgeholt werden, was als Click & Collect bekannt ist – immer ab dem zweiten darauffolgenden Tag.
Gilt "Click & Meet" für alle?
Nein, von der Terminvereinbarung ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel
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