Was macht eigentlich der Mieterverein?

Wer eine nettes Schreiben vom Vermieter mit dem Betreff »Mieterhöhung« oder »Kündigung« erhält, ist meist verunsichert und aufgeregt. Aber auch über das Schreiben mit der Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen, gemeinhin gern auch als „Neben“kosten bezeichnet, wundert man sich trotz des Wissens um gestiegene Energiekosten, wenn plötzlich ein erschreckend hoher Nachzahlungsbetrag gefordert wird.

 Wir erleben immer wieder, dass viele Bürger dann „sofort” eine Beratung wünschen. Aber: In der Regel hat ein Mieter bei Mietrechtsproblemen bereits vom Gesetz her ausreichend Zeit, eine Vermieterforderung in Ruhe zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Allerdings werden Mieter gern „gebeten” bzw. aufgefordert, innerhalb weniger Tage die Kündigung zu bestätigen oder diese Nachzahlung zu leisten. Durch so etwas sollte sich niemand verrückt machen lassen. Wir wissen und können beurteilen, was eilt und was nicht. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich telefonisch (AB: 08441 794267) an uns; hinterlassen Sie dabei gut hörbar Ihren Namen und eine Telefonnummer, damit wir Sie zurückrufen können. In diesem Rückruf vereinbaren wir dann einen – in aller Regel sehr kurzfristig gelegenen – Beratungstermin.

Voraussetzungen

Der Mieterverein ist keine öffentlich finanzierte Beratungsstelle für alle Bürger. Er ist ein Zusammenschluss von Mietern und trägt sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge.

Nur unsere Mitglieder dürfen im Bereich des Miet-/Pacht und Wohnungseigentumsrechts von uns rechtlich beraten werden. Es ist uns verboten, eine Rechtsberatung gegen Berechnung einmaliger Gebühren frei anzubieten. Dies dürfen nur Rechtsanwälte.

Wo trifft man uns?

Als noch recht kleiner Verein (knapp 200 Mgl.) haben wir noch kein Büro, in dem die Beratungen stattfinden können. Deshalb beraten wir in Nebenzimmern von Gastwirtschaften in PAF. Zuweilen auch – besonders, wenn es um Feuchte-/Schimmelprobleme geht, in der Wohnung des Mitglieds, weil da der persönliche Eindruck des Problems die beste Grundlage für eine Beratung bietet.
Wenn Sie weitere Fragen zum Mieterverein haben oder einen Beratungstermin vereinbaren möchten, rufen Sie bitte an, oder senden sie uns eine eMail an
info(at)Mieterverein-Pfaffenhofen.de

… und wie teuer ist guter Rat?

Dazu ist wichtig zu wissen, dass die Mindestdauer der Mitgliedschaft zwei Kalenderjahre beträgt. Kündigung*) ist mit Dreimonatsfrist immer nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Die Mitgliedschaft schließt eine obligatorische Rechtsschutzversicherung (RSV) mit ein. Davon befreit werden kann nur, wer eine bereits bestehende RSV nachweist.

Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 66.- € (incl. RSV, 2monatige „Mieterzeitung“ + Verbandsabführungen) und ist nur im Beitrittsjahr monatsanteilig. Für Haushalte mit geringem Einkommen wird auf Nachweis ein geringerer Beitrag fällig. Dazu kommt eine Aufnahmegebühr von 15 €

Ausführliche Auskünfte erhalten Sie per Telefon (Rückruf, siehe oben)
oder auf unserer Internetseite http://Mieterverein-Pfaffenhofen.de

*) Bei Wegzug ist keine Kündigung nötig. Nahe des Umzugsziels gibt es auch einen DMB-Mieterverein, an den Sie dann ‚weiter gereicht‘ werden. Dort ist keine Aufnahmegebühr zu entrichten und auch der bezahlte Mitgliedsbeitrag beim ‚alten‘ Verein wird anerkannt.
Aber vor Allem: Die Rechtsschutz-Versicherung wird nicht unterbrochen!

Autor:

Mieterverein Pfaffenhofen e.V. aus Pfaffenhofen

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