Nahmobilität
Radeln in der Fußgängerzone
Fußgängerzonen und Gehwege sind per Definition nur für Fußgänger vorgesehen. Radfahrer dürfen ihr Fahrrad hier bloß schieben. Diese Regel wird nur durch die Beschilderung „Radfahrer frei“ aufgehoben. Durch dieses Zusatzschild dürfen Radler auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen auch fahren. Aber nicht uneingeschränkt. Da die Radler quasi nur „zu Gast“ in diesen Bereichen sind, müssen sie sich den Fußgängern unterordnen. Das bedeutet, es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und Fußgänger...