Amtliche Bekanntmachung: Aufstufung des Eigentümerweges „Stettiner Straße“ zur Ortsstraße
Vollzug des BayStrWG; Aufstufung des Eigentümerweges „Stettiner Straße“ zur Ortsstraße Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.12.2012 einstimmig, den Eigentümerweg „Stettiner Straße“ gemäß Art. 7 BayStrWG zu einer Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG aufzustufen. Straßenbaulastträger dieser Ortsstraße wird gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG die Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist die Aufstufung von der Stadt...