Ab 1. Oktober
Sträucher und Hecken zurückschneiden!
Überhängende Äste, Sträucher und Hecken können Fußgänger und Radfahrer an Geh- und Radwegen in Pfaffenhofen beeinträchtigen. Teilweise verdecken die Überwuchse auch Verkehrsschilder und Einmündungsbereiche und können somit von Verkehrsteilnehmenden schlecht eingesehen werden. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in Gärten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder zu beseitigen. Ab 1. Oktober jedes Jahres ist dies aber...