Vogelschutzzeit
Hecken und Sträucher schneiden ab 1. März verboten
Der massive Beschnitt von Hecken und Sträuchern ist ab dem 1. März bis zum 30. September verboten. Die Regelung dient dem Vogelschutz und kann bei Nichtbeachtung zu hohen Geldstrafen führen.
Von Anfang März bis Ende September ist es untersagt, Hecken und Sträucher abzusägen oder stark einzukürzen. Grund für das Verbot ist der Schutz von Tieren, die in den Hecken Brut- und Niststätten finden. Ebenfalls soll der Lebensraum von Pflanzen geschützt werden.
Ab 1. März: Hecken schneiden verboten
In Ausnahmefällen ist jedoch der Schnitt auch in den Sommermonaten erlaubt: Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen hindern und zur Gesunderhaltung beitragen, sind zulässig. Jedoch muss auch hier darauf geachtet werden, dass keinem Tier Schaden zugefügt wird. Das Team Stadtgrün der Stadtwerke weist darauf hin, dass der Heckenschnitt umgehend verschoben werden muss, sobald ein brütender Vogel im Gebüsch entdeckt wird.
Vogelschutzzeit: Wer schneidet, muss zahlen
Eine weitere Ausnahme betrifft behördlich angeordnete Maßnahmen. Auch darf ein Rückschnitt erfolgen, wenn die Verkehrssicherheit durch wuchernde Bäume, Hecken oder Sträucher bedroht ist. Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mich einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei vom Ausmaß des Rückschnitts ab. So drohen in Bayern zwischen 50 und 15.000 Euro.
Mario Dietrich, oberster Gärtner bei den Stadtwerken Pfaffenhofen, empfiehlt, Hecken und Sträucher zweimal im Jahr zu schneiden. Größere Arbeiten sollten im Februar erfolgen, kleinere hingegen zu Beginn des Sommers.
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