Freiwilliger Wehrdienst: Widerspruch möglich
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Deutsche Staatsangehörige können nun freiwillig Wehrdienst leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, junge Frauen und Männer entsprechend zu informieren, übermitteln die Meldebehörden einmal jährlich die Namen und Adressen von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Wie das Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen...