Freiwilliger Wehrdienst: Widerspruch möglich

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Deutsche Staatsangehörige können nun freiwillig Wehrdienst leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, junge Frauen und Männer entsprechend zu informieren, übermitteln die Meldebehörden einmal jährlich die Namen und Adressen von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Wie das Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen mitteilt, werden wieder zum 31. März 2014 die entsprechenden Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergegeben. Alle Betroffenen haben aber das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.
Er kann bis Ende März beim Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen, Hauptplatz 1, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm eingelegt werden.

Ein entsprechendes Formular „Auskunfts- und Übermittlungssperre“ gibt es zum Ausdrucken und Unterschreiben auch auf der städtischen Homepage im Internet www.pfaffenhofen.de unter „Bürgerbüro-online“.

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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