Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ gefasst. Das Planungsgebiet umfasst das Betriebsgelände der Daiichi Sankyo Deutschland GmbH samt Erweiterungsflächen an der Ecke Ingolstädter Straße/Luitpoldstraße mit einer Fläche von ca. 8 ha und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der vom Ferienausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von

Mittwoch, 28.04.2021 bis einschließlich Montag, 31.05.2021

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen wie die Stellungnahmen von Behörden (Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Naturschutzbehörde; Untere Denkmalschutzbehörde; Untere Bodenschutzbehörde; Untere Immissionsschutzbehörde; Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm; Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt) und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Brand- und Katastrophenschutz) im Bauleitplanverfahren sowie vom Vorhabenträger erstellte Gutachten (Schallgutachten) und technische Informationen zu den geplanten Anlagen liegen bereits vor und werden ebenfalls ausgelegt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
- Aussagen zu Lärmimmissionen
Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP): Untersuchung betroffener Arten (Fledermäuse, sonstige Säugetiere, europäische Vogelarten, Kriechtiere, Amphibien, Libellen, Käfer, Schmetterlinge, Weichtiere)
- Weitere Hinweise zum Artenspektrum im Plangebiet und -umfeld
- Aussagen zu vorhandenen Freiflächen und Gehölzbeständen; Biotop- und Nutzungstypenkartierung
- Aussagen zu Schutz-, Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen vor Gefährdungen von Natur und Landschaft, sowie zu naturschutzrechtlichen Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen
Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche
- Aussagen zur Bodenbeschaffenheit
- Baugrund- und orientierende Altlastenuntersuchung zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse
- Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme
Informationen zum Schutzgut Wasser
- Aussagen zu Böden, Bodenfunktion
- Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme
Informationen zum Schutzgut Luft und Klima
- Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion und Luftqualität
Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- Lage in den Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes; Aussagen zu Blickbeziehungen und Gesamtwirkung

Im Weiteren stehen ebenfalls Informationen zu dem Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen sowie dem während der Bau- und Betriebsphase erzeugten Abfall und Abwasser zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 19.04.2021
I.A.

Florian Zimmermann
Stadtbaumeister

Autor:

Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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