Amtliche Bekanntmachung
27. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
27. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung vom 10.12.2021
Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern am 18. November 2021 beschlossene 27. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 07. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2020, wurde gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KommZG rechtsaufsichtlich durch das Landratsamt Altötting als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt. Die Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft und wurde im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 87 bekannt gemacht.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 19.01.2022
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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