Amtliche Bekanntmachung: Besonderes Vorverkaufsrecht der Stadt Pfaffenhofen für das BayWa-Areal
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städte-baurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I, S. 1548 ff.);
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm für das BayWa-Areal im Westen des Bahnhofs
Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat in seiner Sitzung am 13.02.2014 eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm für das BayWa-Areal im Westen des Bahnhofs beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 2234, 2235 und 2240 der Gemarkung Pfaffenhofen.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung kann während der regulären Dienstzeit im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, Zimmer 2.15 eingesehen werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 19.02.2014
Thomas Herker
1. Bürgermeister
(Die Satzung ist zu finden auf www.pfaffenhofen.de/ortsrecht)
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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