Amtliche Bekanntmachung: Frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“
Vollzug des BauGB;
Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gliedert sich in drei Teilflächen. Er befindet sich östlich von Pfaffenhofen zwischen der Kreisstraße PAF 23 (Eberstetten – Geisenhausen) und der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Streitdorf und Großarreshausen und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Beabsichtigt ist die Errichtung von drei Windkraftanlagen.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Dienstag, 12.07.2016 bis einschließlich Montag, 22.08.2016
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 01.07.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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