Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm anmelden. Außerdem ist der Stadt zu melden, wenn der Hund veräussert oder sonst abgeschafft wird bzw. wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist.

2. An- und Abmeldungen können an folgenden Stellen vorgenommen werden:
Stadtsteueramt: Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.13 oder 3.02 oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002
oder online auf der Homepage der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm www.pfaffenhofen.de

Pfaffenhofen a. d. Ilm, im Mai 2015
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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