Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ und der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 20.11.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ gefasst. Der Aufstellungsbe-schluss zur damit erforderlich gewordenen 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am 11.12.2014 gefasst.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1265/36, 1265/19, 1265/22 und 1237/Teilfläche der Gemarkung Pfaffenhofen mit einer Fläche von ca. 2,6 ha und erweitert den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Richtung Osten bis zu den bestehenden Betriebsgebäuden der Daiichi Sankyo Europe GmbH. Der Planbereich ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2016 gebilligte und zur Auslegung be-stimmte Entwurf zur 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ und der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ samt entsprechender Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen nunmehr in der Zeit von
Dienstag, 20.12.2016 bis einschließlich Montag, 06.02.2017
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Haupt-platz 18, 2. OG, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut - Art der vorhandenen Informationen
Mensch - Schalltechnische Untersuchung
Tier - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Pflanzen - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Wasser - Bodenuntersuchung (Versickerung von Niederschlagswasser)
Wechselwirkungen - Darstellung im Umweltbericht
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 09.12.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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