Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Sondergebiet Hallertauer Erlebnisgolf“

Vollzug des BauGB;
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Sondergebiet Hallertauer Erlebnisgolf“ und 41. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Hallertauer Erlebnisgolf“ der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.06.2014 mit den im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen befasst. Hierbei wurde insbesondere beschlossen, die erforderliche Ortsrandeingrünung des Plangebietes sowie die Gestaltung und Pflege der vorgesehenen Ausgleichsflächen zu überarbeiten, die Alternativenprüfung im Flächennutzungsplan zu ergänzen und die Erfordernisse des Landesentwicklungsprogrammes sowie des Regionalplanes umfassend darzustellen. Darüber hinaus wurden die Planunterlagen hinsichtlich der planungsrechtlichen Anforderungen über-arbeitet.

Das Planungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Pfaffenhofen a.d.Ilm, westlich der Anton-Schranz-Straße und nördlich der Trabrennbahn. Die zu überplanenden Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1500/2 und 1350/6 Teilfläche, Gem. Pfaffenhofen schließen im Norden an die Straße „An der Weiberrast“ an.
Beabsichtigt ist als Hauptnutzung die Errichtung einer Spielgolfanlage mit 18 Bahnen und als Nebennutzung im nördlichen Teilbereich die Errichtung eines Gebäudes für gastronomische Zwecke und zur Sicherung der erforderlichen Infrastruktur (Toiletten, Lager, Kasse etc.). Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Straße „An der Weiberrast“.

Die überarbeiteten Planunterlagen mit dem Protokoll über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauausschuss liegen nunmehr in der Zeit von

Dienstag, 24.06.2014 bis einschließlich Montag, den 28.07.2014

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Umweltbezogene Informationen können dem Umweltbericht entnommen werden. Hierin werden die Auswirkungen der Planung auf Mensch, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, die Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter beschrieben. Außerdem werden der naturschutzrechtliche Eingriff mit Ermittlung des Ausgleichsbedarfs, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen kön-nen unberücksichtigt bleiben.
Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht wer-den können.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 12.06.2014

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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