Bauausschuss befürwortet zwei Bebauungspläne:

Zwei Bebauungspläne, die sich an unterschiedlicher Stelle im Stadtgebiet zum Ziel gesetzt haben, den anhaltenden Bedarf an Wohnungen und die Gebietsverträglichkeit der Neubebauung in Einklang zu bringen, hat der städtische Bauausschuss in seiner Sitzung vom 19. November befürwortet.

Eine maßvolle Nachverdichtung in einem alten Pfaffenhofener Wohngebiet ist das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 151 „Nördlich Radlberg“, dessen Satzungsbeschluss die Stadtverwaltung gerade vorbereitet. In seiner letzten Sitzung beschloss der Bauausschuss mit großer Mehrheit, eine Änderung in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten, welche die städtische Planungsabsicht noch deutlicher zur Geltung bringt.

Das Wohngebiet im Westen der Stadt, das zwischen Äußerer Quellengasse und Radlberg von aufgelockerter Bebauung geprägt ist, soll auch künftig trotz der erforderlichen Wohnungsbautätigkeit seinen grundsätzlichen Charakter behalten können. Ermöglicht wird dies durch die Kombination von zwei Festsetzungen im Bebauungsplan: Künftig soll nur eine Wohneinheit je 200 m² Grundstücksfläche bei maximal fünf Wohneinheiten pro Grundstück zugelassen werden. Durch diese Nachverdichtung „mit Augenmaß“ sieht sich die Stadt Pfaffenhofen in ihrem Ansinnen bestärkt, mit einer maßvoll dichteren Bebauung eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen.

Auf Anregung der Bewohner des Quartiers, die in ihren Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf zu einer zurückhaltenden Grundstücksnutzung tendierten, beschloss der Bauausschuss, das vorgesehene Quadratmeter-Quorum leicht zu erhöhen und eine Wohneinheit pro 200 m² statt der zuvor vorgeschlagenen 150 m² vorzusehen. Die Begrenzung auf maximal fünf Wohneinheiten bleibt ergänzend bestehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplanentwurf in diesem Detail anzupassen, bevor dann der endgültige Satzungsbeschluss gefasst wird.

Um auch die Nachverdichtung im ruhenden Verkehr zu berücksichtigen, sieht der Bebauungsplan darüber hinaus vor, dass die nach städtischer Satzung notwendigen Stellplätze auf den jeweiligen Grundstück nachzuweisen sind, und davon ein Drittel oberirdisch.

Eine weitere Planung, die zur sinnvollen Nachverdichtung beiträgt, ist die Änderung des Bebauungsplanes „Schlehenhag“ am östlichen Ortsende. Auf knapp 2.000 m² soll an der Moosburger Straße, gegenüber der Einmündung des Kuglwegs, eine neue Wohnanlage mit etwa 20 Wohneinheiten entstehen. In diesem Zusammenhang ist eine Änderung des dort geltenden Bebauungsplans notwendig. Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss hatte der Bauausschuss bereits im Februar dieses Jahres gefasst. Im Zuge der öffentlichen Auslegung waren einige Bedenken und Anregungen vorgebracht worden, die vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 19. November behandelt wurden. Die Ausschussmitglieder zeigten zwar Verständnis für den Wunsch einzelner Anlieger, nach langen Jahren keine oder nur eine reduzierte Bebauung in der Nähe ihrer Grundstücke zu erhalten; sie waren sich aber ebenso einig, dass an dieser Stelle im Stadtgebiet angesichts der bestehenden Umgebungsbebauung die Ausnutzung möglicher Bauräume zu befürworten ist. Einstimmig folgte der Bauausschuss daher den Empfehlungen der Verwaltung, so dass nach erneuter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplans der Bauherr auf grünes Licht für sein Vorhaben hoffen kann.

Übrigens: Das betreffende Grundstück an der Moosburger Straße liegt im Bebauungsplan Schlehenhag, der mit der offiziellen Nummer 1 zu den ältesten Bebauungsplänen der Stadt zählt. Die ursprüngliche Planung aus den frühen 1960er Jahren würde sogar ein noch ausgedehnteres Gebäude als jetzt vorgesehen zulassen.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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