Bekanntmachung: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 142 „Sondergebiet Schul-, Sport- und Freizeitnutzung an der Grund- und Mittelschule“
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 142 „Sondergebiet Schul-, Sport- und Freizeitnutzung an der Grund- und Mittelschule“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 142 „Sondergebiet Schul-, Sport- und Freizeitnutzung an der Grund- und Mittelschule“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans Nr. 142 „Sondergebiet Schul-, Sport- und Freizeitnutzung an der Grund- und Mittelschule“ werden durch die 1. Änderung nicht berührt. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans wird keine Zulässigkeit von Vorhaben die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen vorbereitet oder begründet. Es sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter gegeben. Zudem bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Bebauungsplanänderung Pflichten zu Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Das Bauleitplanverfahren kann damit im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke der ehemaligen Theresia Gerhardinger Schule samt Dreifachturnhalle und Sportplatz entlang des Gerolsbachs zwischen Niederscheyerer Straße und Kapellenweg mit den Fl. Nrn.: 790, 790/17 und 795 Teilfläche Gemarkung Pfaffenhofen und ist im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Der Planbereich soll hinsichtlich seiner Verkehrsflächen flexibler auf Änderungen bei den Nut-zungen für Lehre, Erholung und Freizeitaktivitäten gestaltet werden können.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von
Freitag, 26.07.2019 bis einschließlich Montag, 02.09.2019
öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Verwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 18.07.2019
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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