Bekanntmachung 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 50 „An der Lindacher Straße – Tegernbach“
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 50 „An der Lindacher Straße – Tegernbach“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan dient der Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen (in diesem Fall Bebauungsplan Nr. 50) und weist eine Grundfläche von unter 10.000 m² auf. Die in § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB genannten Ausschlussgründe liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 856/9 und 855/11 Gemarkung Tegernbach. Er erweitert den bestehenden Siedlungsbereich in Tegernbach Am Weiherfeld um eine Bauparzelle Richtung Westen und ist im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet.
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans unter Beachtung der vorhandenen Baustrukturen.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13b Satz 1 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von
Freitag, 27.12.2019 bis einschließlich Montag, 10.02.2020
öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 18.12.2019
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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