Bekanntmachung: 52. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Sandkrippenfeld II" – Bürgerbeteiligung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
52. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Sandkrippenfeld II" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.07.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Sandkrippenfeld II" gefasst. Mit der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes geschaffen werden.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1254, 1253, 1260, 1265/12, 1292, 1290/2, 1290, 1289, 1288/2, 1288/3, 1288/6 und 1291 der Gemarkung Pfaffenhofen und erweitert den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Richtung Süden. Der Planbereich ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Freitag, 13.10.2017 bis einschließlich Donnerstag, 16.11.2017
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Haupt-platz 18, 2. OG an der Amtstafel vor Zimmer Nr. 205 öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 04.10.2017
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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