Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“ und Erlass einer Veränderungssperre

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
A) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss
B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

A) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, insbesondere eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden und stark gemischten Gebäudestrukturen im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen zu steuern.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 782, 782/2, 782/4, 782/5, 782/6, 782/7, 782/8, 782/9, 784, 784/3, 785, 785/2, 785/5, 785/8, 785/9, 785/10, 785/11, 785/13, 785/16, 785/17, 794, 794/2, 794/4, 794/5, 794/6, 794/7, 794/8, 794/9, 794/10, 794/11 und 1600/Teilfläche der Gemarkung Pfaffenhofen. Er erstreckt sich ausgehend von der Ecke Niederscheyerer Straße/Scheyerer Straße, nördlich angrenzend entlang dem Grundstück der Grund- und Mittelschule, bis zur nordöstlichen Grundstücksgrenze der Grund- und Mittelschule und ist aus dem nachfolgenden Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05 informieren und zur Planung äußern.

B) Gleichzeitig hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 14.11.2019 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“, also für die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 782, 782/2, 782/4, 782/5, 782/6, 782/7, 782/8, 782/9, 784, 784/3, 785, 785/2, 785/5, 785/8, 785/9, 785/10, 785/11, 785/13, 785/16, 785/17, 794, 794/2, 794/4, 794/5, 794/6, 794/7, 794/8, 794/9, 794/10, 794/11 und 1600/Teilfläche der Gemarkung Pfaffenhofen eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich ausgehend von der Ecke Niederscheyerer Straße/Scheyerer Straße, nördlich angrenzend entlang dem Grundstück der Grund- und Mittelschule, bis zur nordöstlichen Grundstücksgrenze der Grund- und Mittelschule und ist im Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 15.11.2019
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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