Bekanntmachung: Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen "Frauenstraßenquatier"
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Frauenstraßenquartier“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bürgerbeteiligung)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat sich in seiner Sitzung am 17.05.2018 mit dem im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die dabei gefassten Beschlüsse wurden in den Planunterlagen ergänzt und die erneute Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Das Planungsgebiet liegt im Osten der Kernstadt von Pfaffenhofen a. d. Ilm und wird im Westen durch die Frauenstraße, im Norden und im Osten durch die Straße „Stadtgraben“ und im Süden durch die Flurnummer 582 begrenzt. Das Plangebiet ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen Kerngebiete gemäß § 7 BauNVO sowie Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen“. Planungsziel ist, die Nahversorgungssituation im Stadtkern zu stärken. Zusätzlich soll die Innenstadt als Wohnstandort gestärkt werden.
Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Die geänderten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Montag, 20.08.2018 bis einschließlich Mittwoch, 19.09.2018
während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegung Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 09.08.2018
I.V.
Roland Dörfler
3. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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