Bekanntmachung: Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Frauenstraßenquartier“

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Frauenstraßenquartier“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bürgerbeteiligung)

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat sich in seiner Sitzung am 21.02.2019 mit dem im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. §§ 4 a Abs. 3, 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die dabei gefassten Beschlüsse wurden in den Planunterlagen ergänzt und die erneute Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB bestimmt.

Das Planungsgebiet liegt im Osten der Kernstadt von Pfaffenhofen a. d. Ilm und wird im Westen durch die Frauenstraße, im Osten durch die Straße „Stadtgraben“ im Norden durch die Flurnummern 609 und im Süden durch die Flurnummer 582, jeweils Gemarkung Pfaffenhofen, begrenzt. Das Plangebiet ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Im nun verringerten Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll ein Urbanes Gebiet gemäß § 6 a BauNVO ausgewiesen werden. Planungsziel ist, die Nahversorgungssituation im Stadtkern zu stärken. Zusätzlich soll die Innenstadt als Wohnstandort gestärkt werden.
Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

Die geänderten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Montag, 20.05.2019, bis einschließlich Freitag, 21.06.2019

während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegung Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 08.05.2019
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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