Bekanntmachung: Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 164 "Ziegelstraße Ecke Ingolstädter Straße"
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 164 „Ziegelstraße Ecke Ingolstädter Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 28.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 164 „Ziegelstraße Ecke Ingolstädter Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der beabsichtigten Bauleitplanung befindet sich auf einer freien Fläche nördlich an der Ziegelstraße Ecke Ingolstädter Straße und ist begrenzt im Norden und Westen durch die bestehende Bebauung, im Süden durch die Ziegelstraße und im Osten durch die Ingolstädter Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2018 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 164 „Ziegelstraße Ecke Ingolstädter Straße“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit von
Montag, 24.09.2018 bis einschließlich Dienstag, 23.10.2018
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Verwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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