Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 160 „Sondergebiet Sägewerk Zierlmühle“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Sondergebiet Sägewerk Zierlmühle“ und der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Sägewerk Zierlmühle“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 28.07.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Sondergebiet Sägewerk Zierlmühle“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zur damit erforderlich gewordenen 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Sägewerk Zierlmühle“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am 10.12.2015 gefasst.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Fl.-Nrn. 615, 619, 620, 621, 622, 623, 624, 626 und 629 der Gemarkung Walkersbach sowie die Grundstücke bzw. Teilflächen der Fl.-Nrn. 1258, 1259, 1260, 1262, 1263, 1264, 1265 und 1266 der Gemarkung Gundamsried. Es befindet sich nordwestlich von Walkersbach, direkt an der Ilm und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Der vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seinen Sitzungen am 19.01.2017 und 27.07.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 160 „Sondergebiet Sägewerk Zierlmühle“ sowie der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Sägewerk Zierlmühle“ samt Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen nunmehr in der Zeit von
Dienstag, 08.08.2017 bis einschließlich Freitag, 22.09.2017
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Boden - Entwässerungsgutachten, Versickerungsfähigkeit der Böden, Ermittlung Bodenprofil, Hinweise auf Bodenqualität und Bodenzusammensetzung
Wasser - Hydraulisches Gutachten und Entwässerungsgutachten, Ermittlung Grundwasserstand, Fließgewässer im Planbereich, Lage im Überschwemmungsgebiet, Versickerungsfähigkeit der Böden, Hinweis auf Gewässerentwicklungsplan, Hinweise zum Entwässerungskonzept
Klima/Luft - Lage in der Kaltluftschneise „Ilmtal“, Hinweis auf Nutzung regenerativer Energien
Tiere und Pflanzen - Biotope im Umfeld des Plangebietes, Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Ilmtal“, Lage im Schwerpunktgebiet des regionalen Biotopverbundes, Lage im regionalen Grünzug „Ilmtal mit Gerolsbachtal“
Mensch (Erholung) - Lage am „Ilmtal-Radweg“
Mensch (Lärmimmissionen) - Vorbelastung durch Nähe zur Bahnlinie und der Staatsstraße 2232
Landschaft - Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Ilmtal“, Lage im regionalen Grünzug „Ilmtal mit Gerolsbachtal“, Hinweis auf Ortstypische Baugestaltung
Kultur- und Sachgüter - Benachbartes Denkmal „Kapelle“, in der Nähe befindliche Bodendenkmäler
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 28.07.2017
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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